Siegwehr_old

Worum es geht !

Siegwehr muss verschwinden

Foto: Propach (Stephan Propach)

Das Siegwehr in Dattenfeld ist umstritten, der BUND sieht in ihm eine Bedrohung für viele Fischarten.

von Harald Röhrig

Windeck. „Außerordentlich irritiert“ reagiert die Kreisgruppe des BUND auf einen Bericht dieser Zeitung aus dem Bau- und Vergabeausschuss. Der hatte die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung von Hauptausschuss und Rat eine Resolution vorzubereiten, um das Siegwehr in Dattenfeld zu erhalten. Das Wehr müsse jedoch in Frage gestellt werden und sein Rückbau eine Option bleiben, fordern die Naturschützer. Anders seien die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und des europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) der Sieg nicht umsetzbar. Ein Anstau der gesamten Sieg durch das Querbauwerk sei auch für den Erhalt des Mühlengrabens und damit für den Denkmalschutz nicht erforderlich.

Der Rückbau der Wehranlagen ist in FFH-Gebieten wie der Sieg laut BUND „alternativlos“ und wird in keiner Weise durch den Bau von Fischtreppen entbehrlich. BUND-Sprecher Achim Baumgartner: „Wenn die geplante Resolution die erste Folge aus den von der Gemeinde geplanten Umbaumaßnahmen am Siegufer ist, kann die FFH-Verträglichkeit dieser geplanten Ufergestaltung mit Bootsanleger und Treppe nicht erreicht werden. Die Baumaßnahmen an der Sieguferpromenade stehen dann den Entwicklungsgeboten für den Natur- und Gewässerschutz an der Sieg entgegen und wären unzulässig.“ Und Paul Kröfges, BUND-Vertreter im Naturschutzbeirat des Kreises, betont: „Der Rückbau des Wehres ist für den Fischartenschutz unbedingt erforderlich.“

Gerade an der Sieg als Zielartengewässer für Lachs und Aal sei das eine unbedingt einzuhaltende Verpflichtung. Stauwehre beeinträchtigen laut BUND Fließgewässer erheblich: Sie erhöhen Wassertemperatur und Nährstoffanreicherung, der Sauerstoffgehalt nimmt erheblich ab, und oft führt das zum Absterben von Fischlaich. Wehre seien Barrieren, die den Transport von Geschiebe am Gewässergrund verhindern und damit die Entwicklung neuer Laichflächen im Kies des Flussbettes unterbinden. An Wehren seien die Fische zudem leichte Opfer für Vögel. Eventuell entgegenstehende Freizeitinteressen wie Tretbootfahren müssten zurückstehen.



Kommentar:

Eine kurze Recherche der oben beschrieben Aussagen des BUND entbehren offensichtlich jedweder wissenschaftlichen Grundlage und sind leicht zu widerlegen. Es fängt an mit der Aussage, dass der Rückbau der Wehranlagen in FFH-Gebieten der Sieg laut BUND „alternativlos“ ist. FALSCH! Der BUND sollte die FFH mal richtig lesen.

Entgegen der Behauptung des BUND ist das Dattenfelder Wehr einer Untersuchung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfahlen für Wanderfisch vollkommen (100%) durchlässig und gehört zu den besten in NRW. Außerdem besteht das Dattenfelder Wehr schon seit Jahrhunderten und gehört neben dem Siegtal Dom zum prägenden Ortsbild von Dattenfeld. Die Übersetziger Mühle wurde bereits 1648 erstmalig erwähnt.

Ein „Schleifen“ oder Rückbau der Datenfelder Wehrs würde ein einmaliges , seit Jahrhunderten gewachsenes Biosphärenreservat zerstören.

Es sei angemerkt, dass sowohl oberhalb (Schladern), als unterhalb (Unkelmühle) von Dattenfeld jeweils Stauwehre zur Stromerzeugung die Sieg aufstauen. Diese bleiben jedoch wegen bestehender Wassernutzungsrechte vom BUND unberücksichtigt.

Die Vermischung verschiedener Ziele und damit einhergehend die Taktik; „… wenn Du nicht tust was ich (BUND) will, dann blockieren wir alle Deine Vorhaben.“ gehören zur taktischen Vorgehensweise des BUND. Interessierte können dies gerne in Wikipedia (Kritik) nachgelesen.



Setzungs- und Bauschäden:

„Oftmals finden sich bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Straßen, Brücken u.ä. im Umfeld einer Wehranlage. Durch den Gewässeraufstau haben sich der Grundwasserspiegel und somit die Bodenwasserverhältnisse dem Stauniveau angepasst. Sind die baulichen Anlagen nach dem Gewässeraufstau gegründet worden, ist es möglich, dass es nach Stauabsenkung infolge des Rückbaus einer Stauanlage zu Bodensetzungen und somit zu Bauwerksschäden kommen kann.

So wird zur Vermeidung eventueller Schäden bei Bauwerken im Einflussbereich eines Aufstaus in der Praxis oftmals auf einen Rückbau verzichtet.

Quelle: Rückbau von Stauanlagen – Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Winkler, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat Naturschutz



Petition für die vorläufige Aussetzung der WRRL

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vor. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“.

Hieraus geht u.a. die EG-WRRL (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) hervor.

Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung beide Richtlinien liegt somit mehr als 20 Jahre zurück.

Klimatische Veränderungen, wie sie heute deutlich spürbar sind, wurden noch nicht berücksichtigt. Man denke nur an Trockenheit und dem damit einhergehenden Niedrigwasser der Sommer in den Jahre 2003, 2018, 2019.

Gäbe es keine Wehre in der Sieg, in deren Staubereiche sich Fische und andere Wasserlebewesen während Niedrigwasserphasen zurückziehen könnten, hätten wir heute keinen bzw. einen erheblich dezimierten Fischbestand und deutlich weniger Artenvielfalt in der Sieg.

Verkante Gefahr – Austrocknung infolge des Klimawandels

Die klimabedingten hydrologischen Veränderungen haben die größte ökologische Bedeutung über die Ausprägung der sommerlichen Niedrigwasserphase. Grundsätzlich sind dabei solche Gewässer stärker betroffen, deren Abfluss vom Oberflächen- und Bodenwasserabfluss abhängt als solche, bei denen der grundwasserbürtige Anteil, der so genannte Basisabfluss, eine stärkere Komponente ausmacht. Bei einem geringen grundwasserbürtigen Anteil steigt die Gefahr der Austrocknungwährend der niederschlagsarmen Jahreszeit, wozu es durch den Wegfall des Wehrs in Dattenfeld unweigerlich kommen wird.

Wo sonst der Wasserfall rauscht, ist am Siegburger Siegwehr derzeit aufgrund des niedrigen Pegelstandes Ruhe (2019)

Foto: Holger Arndt

Dies ist ein weiterer Grund warum wir gegen das Schleifen / den Abriss des Dattenfelder Wehrs sind.

Maßnahmen im Sinne der FFH-Richtline und der WRRL wären eine Verbesserung der Wasserqualität durch geeignete Bepflanzung der Uferbereiche im Staubereich und ggf. durch die Bioinjektionen, wie sie in den Totarmen des Rheins bereits erfolgreich durchgeführt wurden.

Nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchungen der Auswirkungen des Klimawandels, auf die Umsetzung der FFH-Richtline und der WRRL wäre erstmals eine belastbare Basis unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und regionaler Anforderungen gegeben.

So steht zum Beispiel in der FFH-Richtline 92/43/EWG vom 21.Mai 1992; Zeile 14:

    „Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.

FFH-Richtlinie – FFH-Richtline 92/43/EWG

WRRL – Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik



Juristische Sicht / Rechtslage

Naturschutzverbände  haben  kein Vetorecht  gegen Planungsvorhaben!  Sie  können aber –  wie betroffene Personen  –  juristische Schritte dagegen  ergreifen.  Die Klage eines Naturschutzverbandes  hat  jedoch  nur dann Aussicht  auf  Erfolg,  wenn die  beklagte Seite,  in  der  Regel  eine Behörde,  relevante Gesetze nicht  sachgerecht  angewandt  und damit  das  geltende Recht  verletzt  hat.  Kein  Gericht  wird  ohne diese elementare Voraussetzung  ein Projekt  ( Abriss oder das Schleifen des Dattenfelder Wehrs) dauerhaft  stoppen!  Ein für den Naturschutz  erfolgreich  erstrittenes  Urteil  setzt  dabei  nicht  nur  kleine Fehler  voraus.  Diese können  noch im  Klageverfahren  „geheilt“  werden.  Es  bedarf  vielmehr  einer  substantiellen  Nichtbeachtung  des Rechtes,  um als  Naturschutzverband  vor Gericht  erfolgreich  zu  sein.   

Oft bildet eine unklare und missverständliche Stellungnahme oder Resolution des Gemeinderats, eines Bürgervereins oder der nachgelagerten Behörden, den Hebel für klagefreudige Naturschutzverbände wie den BUND, insbesondere dann, wenn noch persönliche Gründe die Entscheidungen beeinflussen.

Deshalb müssen Planungen und Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit immer rechtssicher, d.h. unmissverständlich sein !!!

Die Mehrheit der Dattenfelder (> 3.500 Bürger aus Dattenfeld und Umgebung) sind für den vollständigen Erhalt des Jahrhunderte alten Wehrs. Nur wenn der Gemeinderat, die Bürgervereine, die Interessengemeinschaften und die Bezirksregierung an einem Strang ziehen, wird das Dattenfelder Wehr für nachfolgende Generation erhalten bleiben – alles andere spielt dem BUND in die Hände.



Liebe Bürger, heute betrifft es Dattenfeld, morgen eine andere Gemeinde!

Wehrt Euch und stimmt für den Erhalt des Dattenfelder Wehrs.



Unterschriftenlisten liegen an folgen Standorten aus:

Dattenfeld

  • Blumencafe
  • Physio Valek
  • Angie Müller (Hauptstraße / Elisenthalstraße)
  • Postfiliale bei Petra Schneider
  • Provinzial Versicherung Franz
  • Versicherungsbüro Generali
  • Versicherungsbüro Impact
  • Steinzeit Latz
  • Handyladen Hansmann
  • Barbershop NABO
  • Magers Home Style neben Netto
  • Salon Schmitz
  • Physio Valek
  • Wäscherei Jüliger
  • Friseursalon Heike
  • Fahradservice Bernd Höffer
  • Physio Novotergum

Schladern

  • Cafe Tiroler
  • Friseursalon Sladena

Gewerbegebiet Maul

  • Fa. Klüser & Ersfeld

Leuscheid

  • Taxi Kann

Rosbach

  • OPtiker Werner
  • Logopädische Praxis Klaus Jürgen Gran

Außerdem könnt Ihr direkten Einspruch bei der

Bezirksregierung Köln
-Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (Gewässerentwicklung/Hochwasserschutz)
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

einreichen (per E-Mail oder per Post).

Wir haben ein entsprechendes Widerspruchsschreiben zum Download bereitgestellt

oder nutzt die Open Petition.

Open Petition
https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fuer-den-wasserfall-in-dattenfeld

Für diejenigen, die uns unterstützen möchten haben wir hier Blanko-Unterschrifitenlisten zum Download bereitgestellt.

Detailzeichnung Sieguferplan 2012 Blatt 7

Die ausgefüllten Listen bitte Hrn. Linnartz zuschicken oder vorbeibringen. Danke.

Das Wehr in Dattenfeld – heute !

Wird es nach der Vorstellung des Landes NRW nach der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Dattenfeld demnächst so aussehen?

Das Wehr in Dattenfeld – morgen !

Foto: Jens Plaum

Bild: Unweit des alten Bahnhofs Siegen-Ost wurde das erste von vier Wehren in der Weiß abgerissen.

Die Sieg bei Dattenfeld – übermorgen !

Um das zu Verhindern fordern wir den Erhalt des Dattenfelder Wehrs !

Auszug aus der PIK-Studie zum Klimawandel in Nordrhein-Westfahlen

„Speziell zur Vermeidung von Wassermangelsituationen im Sommer sollten in sensitiven Gebieten, ….. Maßnahmen zur Rückhaltung von Wasser im Winter getroffen werden.

Quelle: Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) beauftragt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (MUNLV)