0. Siegwehr zieht um
Anfängliche wurden die Argumente gegen den Abriss des Siegwehrs in Dattenfeld hier veröffentlicht und fortgeschrieben. Da dies jedoch thematisch nicht passend zu den touristischen Informationen der Gäste des Anno 1772 war, wird das Thema Siegwehr und weitere interessante Themen jetzt auf der eigens geschaffenen Internetseite Observer.NRW fortgeschrieben.
Das bedeute die nachfolgenden Informationen verbleiben zwar noch eine Weile hier bestehen bleiben, jedoch an dieser Stelle nicht fortgeschrieben werden. Für aktuelle Informationen zum Siegwehr folgen Sie bitte dem Link zum Observer.
1. Worum es geht
Die Bezirksregierung Köln hat am 20.12.2020 im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den 3. Bewirtschaftungsplan für die Jahre 2022 – 2027 entworfen. Auf der Webseite der Bezirksregierung Köln, wird nicht nur auf die Beteiligung der Öffentlichkeit hingewiesen, hier wird die Öffentlichkeit sogar ausdrücklich zur Stellungnahme aufgefordert. Letzteres mit einer Fristsetzung bis zum 22.06.2021.
Ende April / Anfang Mai 2021 erreichten die WfD (Wir für Dattenfeld) aus der Bevölkerung vielfältige und eindringliche Bitten, in der Sache des Erhalts des Siegwehrs in Dattenfeld tätig zu werden. Aus diesem Grund hat sich die WfD zu einer Unterschriftenaktion entschlossen. Mit den Unterschriftenlisten haben die Bürger darüber hinaus etwas greifbares in der Hand und einen Beleg für ihren Einsatz.
Die WfD „Wir für Dattenfeld“ ist eine Bürgerinitiative, die sich für die Belange des Ortes einsetzt. Leider hat diese, erst Mitte April 2021 erfahren, dass der Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 NRW mit den Anlagen offen liegt und bis zum 22. Juni 2021 Einwände gegen die geplanten Maßnahmen erhoben werden können.
Von diesem Recht hat die WfD gebrauch gemacht und Einwand erhoben. Die WfD und ihre Unterstützer fordern,
- dass der Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 NRW mit seinen Anlagen keine Maßnahmen aufnimmt, die den Wasserfall in Windeck-Dattenfeld in irgendeiner Weise gefährden,
- dass auch in zukünftigen Plänen diese Absicht unterbleibt,
- dass die zuständigen und verantwortlichen Stellen den Dattenfeldern eine Bestandsgarantie auf Dauer zusagen und
- dass Absichten, die das Wehr gefährden, mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
2. Planung der Bezirksregierung Köln
Wie die Recherche der WfD ergeben hat ist das Ziel der Bezirksregierung Köln, zum einen die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, zum anderen sind aber auch die Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen zu berücksichtigen.
Erklärtes Ziel ist es den Wasserfall in Dattenfeld zu schleifen bzw. ganz zu beseitigen. Begründet wird dies u.a. mit der Behauptung, dass das Wehr eine eingeschränkte Passierbarkeit für Fische oder andere Kleinstlebewesen verursacht und außerdem keinen wasserwirtschaftlichen Zweck mehr erfüllt.
Weiteres Ziel ist es einen „guten ökologischen Zustand“ zu erreichen. Für das Wehr in Dattenfeld soll dies u.a. durch eine Verbesserung der Durchgängigkeit und die Reduzierung des, durch den Wehrkörper verursachten, Rückstaus erreicht werden.
„Denkbare Maßnahmen hierfür sind z.B. eine Erneuerung der bestehenden Fischaufstiegsanlage, die teilweise Beseitigung des Wehrkörpers auf der halben Breite oder die vollständige Entfernung des Wehres.“[1]
Eine konkrete Planung besteht hier noch nicht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, mit welchen Maßnahmen das Ziel „Guter ökologischer Zustand“ erreicht werden kann.
[1] Zitat: Bezirksregierung Köln, Marcel Klein – Dezernat 54
3. Einwände gegen das Vorhaben
Bezugnehmend auf das Vorhaben der Bezirksregierung Köln (BR), Dezernat 54 – Wasserwirtschaft (Gewässerentwicklung / Hochwasserschutz), im Besonderen der Mail von Marcel Klein vom 21. Apr. 2021 ist Folgendes festzustellen:
- Eine konkrete Planung der BR liegt noch nicht vor.
- Die von Marcel Klein angeführten Argumente sind ohne wissenschaftliche oder sachkundige Quellenangaben. Dies gilt weder für die Sieg als Ganzes noch für die Situation in Dattenfeld im Besonderen und sind somit nicht überprüfbar.
- Eine kurze Recherche verschiedener Studien, beauftragt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) ergaben ein vollkommen anderes Bild der Situation zur Gewässerqualität der Sieg.
- Ein Eingriff wie er von der BR und verschiedenen Interessengruppen vorgetragen wird, hat massive Auswirkungen auf Dattenfeld, die Ökologie der Sieg und deren Anrainer. Die Bevölkerung in Dattenfeld wäre von solchen Eingriffen in besonderem Maße betroffen (Details siehe Kapitel 5 Auswirkungen auf Dattenfeld).
4. Rahmenbedingungen
Das Zusammenspiel zwischen WRRL und FFH-Richtlinie ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, bei Maßnahmen an Gewässern beide Richtlinien in Einklang zu bringen. Die Zielstellungen sind vielfach deckungsgleich oder ähnlich.
4.1 Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie)[1] der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vor. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“.
So steht zum Beispiel in der FFH-Richtline 92/43/EWG vom 21.Mai 1992; Zeile 14:
„Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
4.2 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
In den 1990er Jahren wurde eine Revision der EU-Wasserpolitik vorbereitet. Am 7. September 2000 verabschiedete das EU-Parlament die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 2000/60/EG wurde am 22. Dezember 2000 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie zielt auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen Zustands der Gewässer und die Förderung einer nachhaltigen, ausgewogenen Wasserwirtschaft. Sie wird zu einer grundsätzlichen Neuorientierung in der deutschen Wasserwirtschaft führen.
Der Wirkungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser, den Küstenbereich und Übergangsgewässer (zwischen Fluss und Meer). Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Die Wasserrahmenrichtlinie nimmt u.a. Bezug auf die Badegewässerrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer, die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie (SPA).
4.3 Kritikpunkt
Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung beider Richtlinien liegt somit mehr als 20 Jahre zurück.
Klimatische Veränderungen, wie sie heute deutlich spürbar sind, wurden noch nicht berücksichtigt. Man denke nur an Trockenheit und dem damit einhergehenden Niedrigwasser der Sommer der Jahre 2003, 2018, 2019.
Gäbe es keine Wehre in der Sieg, in deren Staubereiche sich Fische und andere Wasserlebewesen während Niedrigwasserphasen zurückziehen könnten, hätten wir heute keinen bzw. einen erheblich dezimierten Fischbestand und deutlich weniger Artenvielfalt in der Sieg.
Neben den klimatischen Veränderungen sollten die zuständigen Behörden allerdings auch die vorliegenden Richtlinien in Ihrem Sinn als Ganzes lesen und bewerten, bevor vorschnelle, nicht revidierbare Veränderungen / Schäden verursacht werden.
So steht zum Beispiel in der FFH-Richtline 92/43/EWG vom 21.Mai 1992; Zeile 14:
„… Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“
Auch die EU-Richtlinen zu Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) treffen selbst keine direkten Aussagen zu einzelnen Maßnahmen, die im Sinne des Naturschutzes zu ergreifen sind. Es ist vielmehr, wie in Art. 6 bs. 1 der FFH-Richtlinie, von „nötigen Erhaltungsmaßnahmen“ die Rede. Wie diese im Einzelfall auszusehen haben, hängt von den Besonderheiten des Schutzobjekts ab.
Des Weiteren beinhalten sowohl die FFH-Richlinie als auch die WRRL einen eklatanten Fehler – den in der Vergangenheit durchgeführten Flussbegradigungen wurde nicht Rechnung getragen. Dies zieht katastrophale Folgen bei der Umsetzung der Durchgängigkeit durch den Abriss der Wehre nach sich, bis hin zur Zerstörung von Fauna, Flora sowie der Artenvielfalt der betroffen Gewässer, im Besonderen im Bereich der Sieg bei Windeck.
Details werden in Kapitel 5.12 „Hydromorphologie der Sieg“ behandelt.
4.4 Verkannte Gefahr
Die klimabedingten hydrologischen Veränderungen haben die größte ökologische Bedeutung über die Ausprägung der sommerlichen Niedrigwasserphase. Grundsätzlich sind dabei solche Gewässer stärker betroffen, deren Abfluss vom Oberflächen- und Bodenwasserabfluss abhängt als solche, bei denen der grundwasserbürtige Anteil, der sogenannte Basisabfluss, eine stärkere Komponente ausmacht. Bei einem geringen grundwasserbürtigen Anteil steigt die Gefahr der Austrocknung während der niederschlagsarmen Jahreszeit, wozu es durch den Wegfall des Wehrs in Dattenfeld unweigerlich kommen wird.[1] Die verkannte Gefahr ist eine Austrocknung der Flüsse, hier konkret der Sieg, infolge des Klimawandels. Deshalb muss der Klimawandel[2] als zusätzliche Bewertungsgrundlage Einzug in eine Überarbeitung der FFH-Richtlinie sowie der WRRL finden.
Nach eingehenden wissenschaftlichen Untersuchungen der Auswirkungen des Klimawandels, auf die Umsetzung der FFH-Richtline und der WRRL wäre erstmals eine belastbare Basis unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und regionaler Anforderungen gegeben.
[1] Quelle: Klimawandel und Fließgewässer in Schleswig-Holstein – an die örtlichen Gegebenheiten durch den Autoren angepasst.
[2] Klimawandel ist eigentlich eine Verharmlosung um die Bevölkerung zu beruhigen – richtiger wäre es an dieser Stelle von Klimakatastrophe zu sprechen
4.5 Schlussfolgerung
Die logische Konsequenz wäre eine Petition mit dem Zweck, die WRRL vorläufig auszusetzen und an die veränderten Klimabedingungen anzupassen. Die sinngemäß gleiche Forderung wird auch vom Verband Kommunaler Unternehmen e.V. in einem Positionspapier zur Überprüfung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2019 gefordert.
„Wir plädieren dafür, die Richtlinie in Bezug auf die Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel auf den Prüfstand zu stellen.“ [1]
[1] Quelle: https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Themen/Europa/190305_VKU_WRRL_Position.pdf
5. Auswirkungen auf Dattenfeld
Nachfolgend soll erläutert werden, welche Auswirkungen der teilweise oder vollständige Abriss des Dattenfelder Wehres auf das lokale Ökosystem sowie die bestehende Infrastruktur hat. Die Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Details müssen, sollte es dennoch durch den Auftraggeber zu einer entsprechenden Baumaßnahme kommen, aufgearbeitet werden. Im Vorfeld ist durch den Auftraggeber ein interessenneutrales Sachverständigengutachten zu beauftragen. Folgende Auswirkungen[1], bei baulichen Veränderungen am Dattenfelder Wehr, sind in diesem Gutachten zu berücksichtigen:
- Setzungs- und Bauschäden
- Fischdurchlässigkeit
- Prägung des Ortsbildes
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Gewässergüte
- Feuerwehr Wasserentnahmestelle
- Klimawandel
- Schwächung der lokalen Wirtschaft
- Mühlengraben als wertvoller Lebensraum
- Naturschutz abseits des Gewässers
- Historische Sichtweise
- Hydromorphologie der Sieg
Im folgenden werden die Auswirkungen von baulichen Veränderungen am Dattenfelder Wehr beschrieben
[1] Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist für weitere Argumente offen zu betrachten
5.1 Setzungs- und Bauschäden
Seit der ersten Erwähnung des Dattenfelder Wehrs / Übersetziger Mühle wurden zahlreiche Gebäude beidseitig der Sieg in Dattenfeld und Übersetzig errichtet. Durch eine Reduzierung des Wasserniveaus kommt es zur Absenkung des Grundw Infolgedessen steigt die Wahrscheinlichkeit von Setzungs- und Bauschäden an Bauwerken im Abstand von mehreren hundert Metern Entfernung vom Siegufer. Dies wurde bereits in einer Dokumentation zum Rückbau von Stauanlagen dokumentiert.
„Oftmals finden sich bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Straßen, Brücken u.ä. im Umfeld einer Wehranlage. Durch den Gewässeraufstau haben sich der Grundwasserspiegel und somit die Bodenwasserverhältnisse dem Stauniveau angepasst. Sind die baulichen Anlagen nach dem Gewässeraufstau gegründet worden, ist es möglich, dass es nach Stauabsenkung infolge des Rückbaus einer Stauanlage zu Bodensetzungen und somit zu Bauwerksschäden kommen kann.
So wird zur Vermeidung eventueller Schäden bei Bauwerken im Einflussbereich eines Aufstaus in der Praxis oftmals auf einen Rückbau verzichtet.“ [1]
[1] Quelle: Rückbau von Stauanlagen – Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Winkler, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat Naturschutz
5.2 Fischdurchlässigkeit
„Die Sieg gehört zu den Pilotgewässer des Wanderfischprogramms NRW. Das übergeordnet Ziel dieses Programms ist der Aufbau und die Sicherung von Populationen anspruchsvoller weit wandernder Fischarten und Neunaugen (MUNLV 2001). Es wurden bereits frühzeitig (z.T. schon vor der Inkrafttreten des Wanderfischprogramms) umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Sieg und vielen ihrer Nebengewässer umgesetzt. So wurde beispielsweise das Wehr in Dattenfeld bereits 1988 optimiert.„[1]
Entgegen der Behauptung des BUND ist das Dattenfelder Wehr entsprechend einer erneuten Untersuchung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfahlen[2] für Wanderfische vollkommen (100%) durchlässig und gehört zu den Besten in NRW.
An der Richtigkeit der Aussagen im Rahmen der v.g. Untersuchung haben wir keine Zweifel. Zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Durchlässigkeit für Wanderfischarten erscheinen daher absurd und würden die bisher umgesetzten Schritte für unsinnig darstellen. Da bisher bereits eine 100%ige Durchlässigkeit gegeben ist, erscheinen alle zusätzlichen Schritte als Steuerverschwendung.
Selbst das Wehr in Buisdorf (Abbildung 2 [3]) welches deutlich schwieriger zu bewältigen ist als die raue Rampe am Wehr in Dattenfeld ist für Wanderfische vollkommen durchlässig, wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) festgestellt hat.
Des Weiteren ist die Wassertemperatur im Besonderen in Rheinmündung von erheblicher Bedeutung für das Verhalten der Wanderfische. Der Rückgang der Lachse in der Sieg ist primär auf die Erhöhung der Wassertemperatur des Rheins um 4°C im Mündungsbereich des Rheins zu sehen.
Laut EU-Richtlinie[4] darf eine Maximaltemperatur von 21,5°C für Salmonidengewässer (= Gewässer, in denen Kaltwasserfische / Lachs- und Forellenartige leben) und 28°C für Cyprinidengewässer (Gewässer, in denen Warmwasserfische / Karpfenfische leben) nicht überschritten werden. In Gewässern, in denen sich Fischarten fortpflanzen, die dazu kaltes Wasser benötigen, darf die Wassertemperatur während der Laichzeit nicht über 10°C steigen.
Neben den Maximaltemperaturen ist vor allem die Dauer der Hitzeperiode entscheidend für das Überleben von Wasserorganismen. So wurde im Sommer 2003, als die Temperatur des Rheinhauptstroms an 41 Tagen über 25°C lag, ein Massensterben von Muscheln und Aalen beobachtet . Im Jahr 2006, nach einer 31 Tage andauernden Hitzephase, blieb ein Massensterben hingegen aus.[5]
Speziell von hohen Wassertemperaturen betroffen sein können auch Ausflüsse von großen Seen, die sich stärker als Fließgewässer erwärmen. So führte die extreme Hitzeperiode im Sommer 2003 in der direkt unterhalb des Bodensees liegenden Rheinstrecke zu einem Massensterben von rund 50.000 Äschen (20,9 Tonnen Fische) . Bei Stein am Rhein wurden am 12. August 2003 in 4 Meter Tiefe Wassertemperaturen von 25.9 °C gemessen, im Uferbereich stiegen die Werte über 27 °C.[6] Laut EU-Richtlinie darf eine Maximaltemperatur von 21,5°C für Salmonidengewässer (=Gewässer, in denen Kaltwasserfische / Lachs- und Forellenart ige leben) nicht überschritten werden.
Trotz eines Verbots finden immer noch nächtliche Angeltouren auf dem Rhein statt, um die noch verbleibenden Lachse zu fangen, bevor diese in die Nebenflüsse des Rheins abwandern.
Die wirkliche Gefahr für die Wanderfische liegt nur selten an Eingriffen des Menschen auf den Flussverlauf, sondern durch den Menschen selbst und seinem Umgang mit der Natur. So ist der Erfolg der Ansiedelung von Lachsen in der Sieg lobenswert, wenn jedoch die über die Sieg hinausgehenden Umwelteinflüsse nicht entsprechend umgesetzt werden gilt das Experiment als gescheitert.
[1] Quelle: WRRL-Umsetzungsfahrplan Hydromorphologie, Bezirksregirung Köln Dezenat 54
[2]Quelle: Folie 10 – Untersuchung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
[3] Quelle Abbildung 2 LANUV: Springende Lachse am Wehr Buisdorf an der Sieg im Herbst 2013. Oben ein Männchen, unten ein Weibchen. Bei geeigneten Wasserständen gelangen die Lachse so zu ihren Laichplätzen. (Foto: Horst Stolzenburg)
[4] Quelle: Richtlinie 2006/ 44/ EG vom 6. September 2006 über die Qualität von Süßwasser, das schutz oder verbesserungsbedürftig ist , um das Leben von Fischen zu erhalten
[5] Quelle: KOOP et al. 2007
[6] Quelle: BUWAL 2004
5.3 Prägung des Ortsbildes
Die Übersetziger Mühle ist eine der zahlreichen, früher am Sieg-Fluss gelegenen Wassermühlen mit einem unterschlächtigen Mühlrad, von denen leider nur wenige erhalten sind. Sie liegt nahe beim Wasserfall und ist mit diesem durch einen Mühlengraben verbunden. Einst nur durch eine Furt erreichbar, gelangt man heute über die Brücke nach Übersetzig dorthin. Erste Hinweise auf einen »alten Müller aus Übersetzig« entstammen einem Eintrag im Dattenfelder Kirchenbuch aus dem Jahre 1648, so dass man vermutlich von einer Entstehung der Mühle im frühen 17. Jahrhundert ausgehen kann. Sie war bis in die dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts in Betrieb.
Die Übersetziger Mühle ist seit 1975 im Besitz des Bürger- und Verschönerungsvereins Dattenfeld e.V., der sie von 2004 – 2005 einer aufwändigen Sanierung unterzogen hat.[1] Die Ergebnisse vielzähliger Recherchen ergeben, dass das Siegwehr in Dattenfeld in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges entstanden und somit heute nahezu 400 Jahre alt ist. Auch die Siegbrücke nach Übersetzig und die umliegende Wohnbebauung haben sich am Vorhandensein und der Lage des Wehrs orientiert. Daher kann man heute mit Fug und Recht behaupten, dass das Wehr gemeinsam mit den Siegtaldom für die Prägung des Ortsbildes in Dattenfeld verantwortlich sind.
Schon seit Jahren wird das Siegtal als „idyllisch“ angepriesen und vermarktet. So auch vom Rhein-Sieg-Kreis auf seiner Webseite[2]. Hier liest man: „Der weitere Streckenverlauf bis zum Ziel ist so, wie man sich einen idealen Flussradweg vorstellt. Ohne Unterbrechung rollt man genüsslich direkt am Flussufer entlang und nichts stört den Blick über die saftig grünen Wiesenflächen, die sich an den Flussschleifen erstrecken. Auf der gegenüberliegenden Siegseite ziehen sich dichte Mischwälder die steilen Berghänge hinauf und es scheint fast so, als bilden sie den natürlichen Rahmen für die Flussszenerie.“
So wie diese gibt es vielfältige Hinweise und Erwähnungen an anderen Stellen, die immer wieder das vertraute Ortsbild von Dattenfeld zitieren. Hierdurch ist für Dattenfeld ein hohes Maß an Unverwechselbarkeit entstanden.
[1] Quelle: https://www.dattenfeld.de/sehenswert
[2] Quelle: https://naturregion-sieg.de/
5.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Das Siegwehr in Dattenfeld ist hinsichtlich seiner Durchlässigkeit für Wanderfische nach einer Untersuchung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) 100% durchlässig. Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass Baumaßnahmen am Wehr Dattenfeld keine weitere Verbesserung bewirken.
Es sei angemerkt, dass sowohl oberhalb (Schladern), als unterhalb (Unkelmühle) von Dattenfeld jeweils Stauwehre zur Stromerzeugung die Sieg aufstauen. Diese bleiben allerdings wegen bestehender Wassernutzungsrechte verschont, obwohl diese eine deutlich geringere Durchlässigkeit für Wanderfische aufweisen, womit sich unweigerlich die Frage der Verhältnismäßigkeit auftut.
Die zuvor an der Sieg genannten Wehre haben Fischaufstiegsstufen, einige von ihnen wurden vor Jahren mit erheblichen Steuermitteln vollkommen überarbeitet. Die Wehre Unkelmühle und Schladern können nicht verändert werden, da dort Leitungs- und Wasserrechte bestehen. Wie in Abbildung 3 leicht erkennbar, ist die Durchlässigkeit des Wehrs in Dattenfeld für Wanderfische nicht zu überbieten.
Wie populistisch sich der BUND mit unserem Wehr in Dattenfeld beschäftigt und wie gerne er ihn „geschleift“ haben möchte, ist verschiedenen Veröffentlichungen des BUND zu entnehmen.[1] [2] Bisher konnten vom BUND weder fachliche noch wissenschaftliche Begründungen mit nachvollziehbaren Quellenangaben angeführt werden, warum ausgerechnet das Wehr in Dattenfeld verschwinden soll. Im Gegenteil; unsere Recherche hat nachgewiesenermaßen ergeben, dass die Bedingungen in Dattenfeld optimal für Biologie, Fauna und Flora sind.
Der BUND bezieht sich in seinen Veröffentlichungen immer wieder auf unvollständige Wiedergaben der FFH-Richtline und der WRRL. Die vom BUND darüberhinausgehenden Argumente sind bereits seit mehreren Jahren durch Studien und Untersuchungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) sowie zahlreicher durch weitere Landesregierungen beauftragte Studien und Gutachten zum Klimawandel signifikant widerlegt.
Selbst der BUND hat eingeräumt, „… dass ein Wehrrückbau in Dattenfeld eine erhebliche Veränderung einer langen bestehenden historischen Situation bedeuten würde.“[3]
[1] Kommentar Paul Kröfges,BUND: https://windeck24.info/siegpromenade-dattenfeld-spd-windeck-erwartet-informationen-zum-stand-des-foerderantrages.html
5.5 Gewässergüte
Aus dem Gewässergütebericht 2001 entnehmen wir: „Wie in den Vorjahren befindet sich der Mittel- und Unterlauf der Sieg überwiegend in Güteklasse II. Während einige Gewässerabschnitte sogar nur gering belastet sind (Güteklasse I-II)“[1], Im weiteren Text werden dann die Wehre Schladern und Unkelmühle mit schlechtereGüteklassen benannt.
Als weitere Quelle möchten wir hier den Ergebnisbericht Sieg heranziehen der dem Siegabschnitt um Dattenfeld ebenfalls die angestrebte Wassergüteklasse II attestiert.
„Weiter flussabwärts zeigt sich die Sieg wieder etwas erholt (Güteklasse II-III) und verlässt schließlich die Landesgrenze als mäßig belastet (Güteklasse II). Nach Wiedereintritt in Nordrhein-Westfalen (in Windeck-Au) fließt die Sieg bis zur Mündung in den Rhein bei Bonn weiter als mäßig belastet, streckenweise auch als geringbelastet (I-II). Die meisten Nebengewässer sind in Güteklasse II und besser einzuordnen.“[2]
Unter diesem Aspekt erscheinen Eingriffe am Wehr in Dattenfeld ungerechtfertigt und unverhältnismäßig zu sein, da in Dattenfeld die angestrebte Güteklasse II des Wassers bereits erreicht ist.
[1] Quelle: LUA NRW – Gewässergütebericht 2001 Nordrhein-Westfalen
[2] Quelle: MUNLV NRW – Ergebnisbericht Sieg – Wasserrahmenrichtlinie in NRW – Bestandsaufnahme
5.6 Feuerwehr Wasserentnahmestelle
In der Verlängerung der Straße „Im Ünken“, befindet sich die Wasserentnahmestelle der Feuerwehr für den gesamten Ortskernbereich von Dattenfeld. Da die allgemeine Wasserversorgung in Dattenfeld limitiert ist, ist eine zusätzliche, verlässliche Wasserentnahmestelle für die Feuerwehr unabdingbar.
5.7 Kimawandel
Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vor. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“.
Hieraus geht u.a. die EG-WRRL (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) hervor. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung beider Richtlinien liegt somit mehr als 20 Jahre zurück.
Klimatische Veränderungen, wie sie heute für jedermann deutlich spürbar sind, wurden noch nicht berücksichtigt. Man denke nur an Trockenheit und dem damit einhergehenden Niedrigwasser der Sommer in den Jahren 2003, 2018, 2019.
Gäbe es keine Wehre in der Sieg, in deren Staubereiche sich Fische und andere Wasserlebewesen während Niedrigwasserphasen zurückziehen könnten, hätten wir heute keinen bzw. einen erheblich dezimierten Fischbestand und deutlich weniger Artenvielfalt in der Sieg.“
Der oft zitierte Rückstau und damit der Verbleib von Wehren, wird als notwendig betrachtet und auch gefordert, siehe Auszug aus der PIK-Studie zum Klimawandel in NRW.
„Speziell zur Vermeidung von Wassermangelsituationen im Sommer sollten in sensitiven Gebieten, … Maßnahmen zur Rückhaltung von Wasser im Winter getroffen werden.“[1]
In Ihrem Positionspapier vertritt der Verbandes kommunaler Unternehmen e.V.[2] dieselbe Position.
Ereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen die ganze Dramatik der heutigen Situation an der Sieg und Ihren Nebenflüssen. So veröffentlichte die „Siegener Zeitung“ am 20. August 2020[3] unter der Schlagzeile „Tödliche Trockenheit – Fische müssen teilweise schon umgesetzt werden“ einen Bericht über die derzeitige Klimakatastrophe.
In einem Artikel der der Zeitschrift Umwelt- und Energie Report vom 25. Jini 2020[4] beschreibt der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, Rainer Kötterheinrich die ganze Dramatik der Situation.
[1] Quelle: Klimawandel in Nordrhein-Westfalen, Potsdam Institut für Klimaforschung e.V. (PIK),beauftragt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV)
[2] Quelle: https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Themen/Europa/190305_VKU_WRRL_Position.pdf
[3] Quelle: https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/toedliche-trockenheit_a207013
[4] Quelle: https://www.umwelt-energie-report.de/2020/06/neue-duerreperiode-die-heimischen-fluesse-und-baeche-sind-oft-nur-noch-rinnsale.html
5.8 Schwächung der lokalen Wirschaft
Seit Jahrzehnten gibt es in Dattenfeld den Bootshafen. Wir leben in einer schönen, aber auch sehr armen Gemeinde. Es gibt nur ganz wenige nennenswerte Betriebe, die zur Finanzkraft der Gemeinde Windeck beitragen. Von einer Gesundung der Finanzsituation sind wir in Windeck wohl noch auf lange Sicht entfernt. Die Gemeinde Windeck befindet sich im Stärkungspaket. Die Gemeinde ist daher bemüht, unser schönes „Windecker Ländchen“ touristisch zu vermarkten (siehe auch Kapitel 6.8.1).
Der Wasserfall und der Bootshafen tragen mit ihrer Anziehungskraft tragen dazu bei und schaffen es, dass die touristischen Bemühungen der Gemeinde Wirkung zeigen. Fällt der Wasserfall, fällt natürlich auch der Bootshafen! Noch mehr, es entsteht dann eine Flussrinne, die das bisherige Ortsbild nachhaltig verändert, zerstört und somit wird unser Ort in jeder Beziehung erhebliche Nachteile erleiden. Dies betrifft nicht nur das bisher prägende Bild, sondern auch die Anziehungskraft und damit bleibt dann die Stärkung des ortsansässigen Gastronomie Angebotes aus. Die Kaufkraft schwindet weiter. Auch diese Bedenken bitten wir in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
Verlust von Attraktivitäts- und Kaufkraftverlust sind die nachhaltigen Folgen für Dattenfeld.
Ein Bürger hat dies wie folgt beschrieben:
„Wegen stark ausgedünntem Einzelhandel und fehlenden Möglichkeiten zur Ansiedlung von Industrieunternehmen bemüht man sich in der Gemeinde Windeck die touristische Attraktivität des Ortes Dattenfeld aufzuwerten. Ein Schleifen oder Rückbau des Wehrs würde dem Ort eine langjährige und weithin bekannte Attraktion rauben und den touristischen Bemühungen dauerhaft erheblichen Schaden zufügen.“
5.8.1 Integriertes Entwicklungskonzept Windeck
„Dattenfeld ist neben Rosbach der größte Ortsteil der Gemeinde Windeck. Im Rahmen einer Arbeits- und Funktionsteilung mit Rosbach ist es ein Entwicklungsziel, den Ort als Tourismuszentrum im Windecker Ländchen zu positionieren. In aller Welt sind Flüsse Lebensadern von Städten und Dörfern,… die Menschen leben einfach am Fluss. Ein Fluss zieht an, sein Lauf kann beruhigen und aufregen, er sorgt für ein ausgewogenes Klima und an seinen Ufern sind eine typische Flora und Fauna zu erleben. Der Fluss ist für Alle da. Diese Privilegien, die auch die Sieg bietet, sind mit allem Engagement zu nutzen und zu stützen. Wenn es gelingt, die Sieg für den Ortskern von Dattenfeld erlebbar zu machen, bedeutet dies auch eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für den Tourismus. Dattenfeld ist untrennbar mit der Sieg verbunden“[1]
Ein „Schleifen“ des Wasserfalls würden die Ziele der Gemeinde, Dattenfeld als Tourismuszentrum zu entwickeln, nachhaltig zerstören. Alle die Möglichkeiten, die im Interkommunalen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Windeck / Waldbröl erwähnt werden, würden verloren gehen. Der „Stausee“ ist regional, aber auch überregional für uns „der Anziehungspunkt“ der Region.
[1] Quelle: Integriertes Entwicklungskonzept Windeck – Dattenfeld, Altwindeck, Schladern Seiten 78,89
5.9. Der Mühlengraben als wertvoller Lebensraum
Neben den technischen Einrichtungen zum Fischschutz und zur Fischwanderung bietet der Mühlengraben, der früher zum Betrieb der Wassermühle angelegt wurde, zudem einen Rückhalt für die Flussfauna in trockenen und frostigen Zeiten. Neben Lebensräumen für Wasserinsekten sowie Wasser- und Uferpflanzen bietet er für Fische, Schnecken oder Libellen vielfältige Unterstandsmöglichkeiten, Überwinterungsquartiere und Laichhabitate. Für Jungfische stellt der naturnah ausgebaute Mühlengraben zudem ein wichtiges Rückzugsgebiete dar und bieten Schutz vor Fraßfeinden. Wasservögeln dienen der natürliche Graben und der Staubereich als Rast-, Brut- und Nahrungsgebiete. Der Mühlengraben stellt damit ein wertvolles Biotope in der heutigen Kulturlandschaft dar, welches es zu erhalten gilt.
5.10 . Naturschutz abseits des Gewässers
Zu den notwendigen Unterhaltsmaßnahmen der Mühle gehört u.a. auch das regelmäßige Mähen entlang des Mühlengrabens und des Wehrs. Bei den Mäharbeiten spielt dabei auch der Naturschutz eine Rolle, denn mit der Maßnahme trägen der Betreiber der Mühle zum Erhalt wertvoller Lebensräume bei. Dabei handelt es sich um Extensivwiesen, die Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten und deshalb besonders wertvoll sind. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Flächen zuwachsen oder verbuschen. Die Pflege entlang der Uferzonen trägt daher dazu bei, die ökologische Vielfalt an der Sieg zu erhalten.
5.11. Historische Sichtweise
Das Dattenfelder Wehr wurde bereits im Mittelalter erbaut und diente bis zum Bau der Eisenbahn im 19. Jahrhundert, den Flößern als „Zwischenlager“ und für den Zusammenbau der mächtigen Baumstämme zu Flößen.
„Speziell in Dattenfeld und Umgebung spielte von etwa dem 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Flößerei eine bedeutende Rolle. Sie bot eine der wenigen Gelegenheiten, Bargeld in die Hände zu bekommen. In Dattenfeld kam es sogar zu einer Art Zunft, einem Zusammenschluß der Flößer. Sobald im Spätherbst der Saft die Bäume verließ, begannen die Waldraiter mit dem Schlagen der mächtigsten Stämme. Schon dabei wurde nach Löttgen 2) ein Tagesverdienst von 2o Silbergroschen erreicht. Die Fuhrleute, welche die Stämme an die Sieg schafften, ver-dienten sogar bis zu 2 Talern pro Tag. An der Sieg wurden die Stämme zu Flößen zusammengebunden, und sobald der Wasserstand es zuließ, begann die gefährliche Fahrt siegabwärts zum Rhein und weiter nach Köln. Hier wurde dann vom Oberfloßmann das Holz, nach Klaftern bemessen, im Auftrag der Eigentümer an die großen Holzhandelsherren verkauft. Nach Löttgen waren einer Urkunde aus dem Jahre 1666 zufolge 4% der Dattenfelder Bevölkerung mit der Flößerei beschäftigt. Im Jahre 1834 lagen laut Maurer 3) gleichzeitig 28 Dattenfelder Flöße in Köln vor Anker. Erst der Bau der Siegtalstraße und der Köln – Siegener Eisenbahn in der Mitte des vorigen Jahrhunderts engte durch Brückenbauten den Sieglauf derart ein, daß die Flößerei nicht mehr möglich war. Die Einstellung dieses regen Holzhandels war sicher für manchen Dattenfelder ein wirtschaftlicher Rückschlag, hat aber dem sehr strapazierten Wald genau so sicher gut getan. Andrerseits schufen die neuen Verkehrsverbindungen zum Ausgleich die Möglichkeit, bequemer weiter entfernte Arbeitsstellen aufzusuchen. Eine andere Einnahmequelle aus dem Wald, die hier nicht vergessen werden soll, war die Eichenlohe. Sie fand insbesondere in den Gerbereien von Waldbröl ihren Absatz. Im Jahre 186o konnte ein geübter Lohschäler im Akkord 12 bis 15 Silbergroschen pro Zentner Lohe verdienen.“[1]
2) O.E. Löttgen; im Heimatbuch für Hamm (Sieg),Altenkirchen 1956
3) Maurer; Versuch einer statistischen Darstellung….,Waldbröl 1863
Schon alleine aufgrund der geschichtlichen Bedeutung sollte eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Flößerzunft und deren Bedeutung am Dattenfelder Wehr errichtet werden. Hätte das Dattenfelder Wehr als eines der letzten noch erhalten Flößerwehre, nationale Aufmerksamkeit, so wäre es geschichtlich betrachtet, sicherlich ein Kandidat für ein Kulturdenkmal. Ein Abriss oder auch nur ein Schleifen des Wehrs, würde dieses wertvolle Kulturgut für immer zerstören.
[1] Quelle: Dattenfeld einst, Herbert Bohlscheid – Beiträge zur Heimatgeschichte
5.12 Hydromorphologie der Sieg
Zur Bewertung der Hydromorphologie von Fließgewässern hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) 2003 einen Standard für die Bewertung entwickelt. Diese europäische Norm gibt eine Empfehlung zur Beurteilung und Quantifizierung des Zustandes von Fließgewässern auf Grundlage der hydromorphologischen Eigenschaften nach EN 14614. Die aktuelle deutsche Fassung „prEN 15843:2008“ beschreibt ein einfaches Beurteilungssystem und nennt geeignete Kriterien zur hydromorphologischen Beurteilung (DIN EN 14614 2004, DIN EN 15843 2008).
Vorbemerkung
Bei einem Fluss handelt es um ein komplexes, weitgehend chaotisches System, welches sich selbst überlassen, im Grunde nicht berechenbar ist. Die Ursache liegt in der Vielzahl der Einfluss Faktoren die hier am Werk sind. Bei dem vorgenannten Versuch hier einen Standard für die Bewertung zu entwickelt kann es sich nur um eine grobe Annäherung handeln, die einem realen Fluss nur unzureichend gerecht wird. Für belastbare Aussagen sind lokale Einzeluntersuchen am jeweiligen Objekt unabdingbar.
Oberlauf, Mittellauf und Unterlauf
„Fließgewässer sind oberirdisch verlaufende Gewässer, die sich abhängig von der Geländeneigung – in ständiger, fließender Bewegung befinden. Sie werden von der Quelle und der Mündung in Oberlauf, Mittellauf und Unterlauf eingeteilt.
Meistens ist das Gefälle im Oberlauf des Gewässers (also nahe der Quelle) sehr stark und nimmt zur Mündung hin ab. Daher wird auch die Fließgeschwindigkeit des Gewässers geringer, je näher der Fluss der Mündung kommt. Da auch Erosions-, Transport- und Sedimentationsvorgänge in Abhängigkeit von der Fließgeschwindigkeit erfolgen, verändert sich das Aussehen (Morphologie) des Gewässers. Bei starkem Gefälle bilden die Gewässer im Oberlauf gestreckte Verläufe aus, durch starke Tiefenerosion entsteht dort ein Kerbtal mit schmaler Sohle. Im Mittellauf verringert sich das Gefälle. Steine und Kiese lagern sich ab, während Sand und kleinere Partikel weiter transportiert werden. Vorübergehend entstehen Kiesbänke und kleinere Inseln, die bei größeren Abflüssen wieder umgelagert werden. Das Gewässer verzweigt sich in mehrere Arme. Weiterhin werden weitläufige Flussschleifen, sogenannte Mäander, ausgebildet. Im Unterlauf ist der Fluss breit und tief und weist nur noch eine geringe Strömung auf.
Vom Oberlauf hin zur Mündung nehmen Wassertemperatur und Nährstoffgehalt zu, der Sauerstoffgehalt dagegen ab. Als Folge findet man in den verschiedenen Fließgewässer-Regionen unterschiedliche Organismen. Bekannt ist die Gliederung eines Fließgewässers anhand von Fisch – Leitarten: Obere sowie Untere Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion, Brachsenregion und Kaulbarschregion. Aber auch für die anderen Gewässerorganismen (Makrozoobenthos, Wasserpflanzen und Algen) sind die Unterschiede hinsichtlich der abiotischen Faktoren Substrat und Fließgeschwindigkeit bzw. Strömung wesentlich, weshalb die verschiedenen Gewässerabschnitte unterschiedliche und jeweils charakteristische Besiedlungen aufweisen, wie z.B. im „River Continuum Concept“ von Vannote et al. (1980) beschrieben wurde.“[1]
Aufgrund der eingangs beschrieben Komplexität reicht die einfache Einteilung in Ober-,Mittel- und Unterlauf nicht aus. So kommt es in Abschnitten des Mittellaufs zu Verhältnissen die den Charakter eines Ober- oder Unterlaufs aufweisen, wie nachfolgend beschrieben.
[1] https://www.lanuv.nrw.de – Weiteres zur Ökologie der Fließgewässer
Sikkere
An diese Stelle ist es wesentlich, sich die Sieg in ihrem Verlauf etwas genauer anzusehen. „Der Flussname Sieg hat keinen Bezug zu Sieg als Triumph, sondern leitet sich vom keltischen Wort „Sikkere“ ab, was so viel bedeutet wie „schneller Fluss“ (verwandt ist der ebenfalls keltische Name der Seine).“[1]
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Sieg_(Fluss)
Habitate und ihre Besiedlung
„Fließgewässer bestehen im Querschnitt, ähnlich wie Seen, aus einer Freiwasser- (Pelagial) und einer Bodenzone (Benthal). Aufgrund der geringeren Gewässertiefe kommt jedoch dem Benthal als Lebensraum eine besondere Rolle zu. Ob als Sohlsubstrate vorrangig Steine und Kiese oder vorrangig Feinsedimente wie Sand und Schlamm vorkommen, hängt von der Gewässerregion (Längszonierung) und von der Fließgeschwindigkeit des Wassers ab.
Ebenso zeigt sich der überragende Einfluss der Fließgeschwindigkeit bzw. Strömung in vielen morphologischen Anpassungen (z.B. dorsoventrale Abplattung des Körpers oder Ausbildung von starken Endkrallen, Häkchen oder Saugnäpfen zum Festhalten am Substrat) der Gewässerorganismen oder auch in ihrem Verhalten. Daher können viele Arten als rheobionte Arten (auf hohe Fließgeschwindigkeit angewiesen), rheophile Arten (schnelle Strömung bevorzugend) oder rheoxene Arten (an geringere Strömung angepasst) unterteilt werden.“ [1]
[1] https://www.LANUV.nrw.de – Weiteres zur Ökologie der Fließgewässer
„Ein mäandrierender Fluss bietet mit Prallhang und Gleithang zwei sehr unterschiedliche ökologische Nischen. Am Gleithang ist die Strömung meist schwach, das Wasser flach und vegetationsreich. Hier ist das Substrat häufig feinkörnig, mit Totholz und Blättern durchsetzt. Am Prallhang entstehen meist steile Uferanbrüche, oft vegetationsfrei, jedoch als Lebensraum für bestimmte Vögel und Wildbienen geeignet.
An der Gewässersohle leben die zahlreichen Organismen des Makrozoobenthos. Vor allem das Lückensystem zwischen und unter den Steinen (das hyporheische Interstitial) stellt ihren Lebensraum dar, in dem sie Schutz vor der Strömung und vor Räubern finden. Auch die Eier und Larven von kieslaichenden Fischen entwickeln sich im Interstitial.“[1]
[1] https://www.LANUV.nrw.de – Weiteres zur Ökologie der Fließgewässer
Begradigung der Sieg
Wie aus dem historischen Verlauf der Sieg und den in der Industrialisierung durchgeführten Eingriffen in den Flusslauf unschwer erkennbar ist, erfüllen die Wehre die Aufgaben die ursprünglich durch das mäandern der Sieg auf natürliche Art und Weise entstanden ist – die Fließgeschwindigkeit wird reduziert.
Die Folgen
Jetzt wird auch einem Erstklässler klar, was passiert, wenn die Wehre in der Gemeinde Windeck geschliffen oder ganz abgerissen werden – es entstehen Verhältnisse, wie am Oberlauf der Sieg und das gesamte Ökosystem wird auf den Kopf gestellt. In Folge der hohen Fließgeschwindigkeit kommt es zur Tiefenerosion und geringeren Ablagerungen der Sieg. Bedingt durch die hohe Fließgeschwindigkeit erhöht sich die Abtragungskraft, im Besonderen durch die hohe Geschiebefracht bei Hochwasser. Die Sieg gräbt sich tiefer ein, der Grundwasserspiegel sinkt weiter, was wiederum Schäden an Fauna und Flora nach sich zieht. Die L 333 am nördlichen Ende von Dattenfeld wird zum Prallhang und mit jedem Hochwasser weiter unterspült. Wie aus der Hochwassergefahrenkarte ersichtlich, werden bereits jetzt die Bereiche Bergbitze und Trimmbach bei Hochwasser überflutet. Nach dem Schleifen oder dem Anriss des Dattenfelder Wehrs wird sich die Hochwassersituation dahingehend verschlimmern, dass weite Ortsbereich des nördlichen Dattenfeld über den Trimmbach hinaus bis Eisenbitze überflutet werden.
Fazit
Die Natur lässt sich nicht durch den Menschen in gewünschte Formen pressen. Biologischen System finden in jeder Nische ihr Habitat und ihre Berechtigung. Der Mensch sollte aus der Vergangenheit gelernt haben und nicht dieselben Fehler der Vergangenheit, nur mit umgekehrtem Vorzeichen, wiederholen. Ein Abriss oder ein Schleifen der Wehre in der Gemeinde Windeck ist nur dann in Einklang mit der FFH-Richtlinie und der WRRL zu bringen, wenn die Sieg wieder ihr ursprüngliches Bett erhält.
Das Dattenfelder Wehr kann nicht, ohne erhebliche Zerstörung des biologischen Gleichgewichts und der Flussmorphologie, geschliffen oder abgerissen werden und darf deshalb im Sinne des Naturschutzes nicht angetastet werden.
6. Juristische Sicht / Rechtslage
Naturschutzverbände haben kein Vetorecht gegen Planungsvorhaben! Sie können aber – wie betroffene Personen – juristische Schritte dagegen ergreifen. Die Klage eines Naturschutzverbandes hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die beklagte Seite, in der Regel eine Behörde, relevante Gesetze nicht sachgerecht angewandt und damit das geltende Recht verletzt hat. Kein Gericht wird ohne diese elementare Voraussetzung ein Projekt ( Abriss oder das Schleifen des Dattenfelder Wehrs) dauerhaft stoppen! Ein für den Naturschutz erfolgreich erstrittenes Urteil setzt dabei nicht nur kleine Fehler voraus. Diese können noch im Klageverfahren „geheilt“ werden. Es bedarf vielmehr einer substantiellen Nichtbeachtung des Rechtes, um als Naturschutzverband vor Gericht erfolgreich zu sein.
Oft bildet eine unklare und missverständliche Stellungnahme oder Resolution des Gemeinderats, eines Bürgervereins oder der nachgelagerten Behörden, den Hebel für klagefreudige Naturschutzverbände wie den BUND, insbesondere dann, wenn noch persönliche Gründe die Entscheidungen beeinflussen.
Deshalb müssen Planungen und Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit immer rechtssicher, d.h. unmissverständlich sein !!!
Die Mehrheit der Dattenfelder (> 3.500 Bürger aus Dattenfeld und Umgebung) sind für den vollständigen Erhalt des Jahrhunderte alten Wehrs. Nur wenn der Gemeinderat, die Bürgervereine, die Interessengemeinschaften und die Bezirksregierung an einem Strang ziehen, wird das Dattenfelder Wehr für nachfolgende Generation erhalten bleiben – alles andere spielt dem BUND in die Hände.
6.1 BUND e.V.
Warum dieser Hinweis auf den BUND e.V.? Wie den Medien zu entnehmen ist, ist der BUND e.V. die treibende Kraft die für den Abriss des Dattenfelder Wehrs ist. Der nachfolgende Artikel zeigt den Wandel des BUND e.V. von einer vernunftbegabten Umweltorganisation hin zu einer Organisation die, ohne Rücksicht auf die Menschen, ihre politischen und finanziellen Interessen kontinuierlich auf Kosten gutgläubiger Unterstützer ausbaut. Verantwortung für fehlgeschlagene Projekte oder unrealistische Forderungen hat der BUND e.V. unseres Wissens nach, noch nie übernommen.
FAZ – Enoch zu Guttenberg : Ich trete aus dem BUND aus [1]
„Vor 37 Jahren habe ich den BUND mitgegründet – für eine schönere, gesündere Welt. Das Ziel wurde verfehlt, es geht nicht mehr um die Natur und ihren Schutz. Mir reicht es.
Zu den unvermeidlichen Lektüren unserer Jugend zählte neben Karl May, Jack London und Jules Verne auch H. G. Wells; und so, wie keiner Winnetou, Wolfsblut und Kapitän Nemo je vergessen wird, so blieb uns allen aus Wells’ „Krieg der Welten“ eine Szene unauslöschlich in Erinnerung: die erste Begegnung des Erzählerhelden mit jenen Maschinenmonstern, mit denen die Marsbewohner ihre Invasion der Erde einleiten: „Anfangs achtete ich nur auf die Straße vor mir; plötzlich aber wurde meine Aufmerksamkeit durch etwas anderes erregt. Ein ungeheurer Dreifuß, höher als viele Häuser, fuhr über die jungen Fichten und schmetterte sie zur Seite. Ohne lange zu überlegen, riss ich das Pferd herum.“
Inzwischen wurde die Horrorvision des Jahres 1898 Wirklichkeit. Es gibt sie, diese stählernen Monster, auch wenn sie sich statt mit drei Füßen mit drei Rotorblättern durch die Landschaft fräsen. Doch sie sind kein Werk außerirdischer Invasoren. Sie sind einzig von uns selbst gemacht. Ich will nicht verleugnen: Es ist auch eine Kinderangst, ein atavistisches Urentsetzen, das mich umtreibt. Die Vernunft sagt mir: Es hilft der laufenden Debatte herzlich wenig, die Windenergie zu dämonisieren. Sie hat innerhalb eines umfassend neu bedachten Energiekonzeptes durchaus ihre sinnvolle Funktion Doch jedes Mal, wenn jäh nach einer Steigung auf dem nächsten Gipfelkamm vier oder fünf von diesen Ungeheuern aus dem Nichts auftauchen, befällt mich die alte H.-G.-Wells-Horror-Vision: ein panisches Bedürfnis, das Steuer herumzureißen; das Steuer politisch herumzureißen, um die Menschen vor dieser Ungeheuerlichkeit zu bewahren.
Es geht nicht länger bloß um zukunftsweisende Bauästhetik
Den Erfindern dieser Technologie war das Monströse noch bewusst. Als in den frühen 1980er Jahren im Kaiser-Wilhelm-Koog bei Marne die erste deutsche Großwindenergieanlage errichtet wurde, waren es die Betreiber selbst, welche diese sperrige Bezeichnung in einer Anwandlung von Galgenhumor auf das Kürzel „Growian“ reduzierten und ihre Gesellschaft „Growian GmbH“ nannten.
Dies hat sich inzwischen gründlich geändert. Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte wörtlich: „Das sind sehr schöne Maschinen, mir gefallen sie.“ Und in einer Broschüre der Firma NW – Neuhäuser-Windenergiesysteme, spezialisiert auf den Markt relativ kleiner, also mit rund 20 bis 25 Metern „nur“ kirchturmhoher Anlagen für jedermann, liest man unter dem Titel „Visuelle Integration“ folgende Werbelyrik: „Die vertikalen H-Rotoren der NEUHÄUSER-Windenergiesysteme haben eine elegante, schlanke Form und eine symmetrische Ausrichtung. Die Anlagen sind architektonisch und städtebaulich gut integrierbar und fügen sich besonders in eine zukunftsweisende Bauästhetik homogen ein.“ Doch unser wenigstens in Teilen immer noch berückend schönes altes Deutschland besteht leider nicht allein aus „zukunftsweisender Bauästhetik“. Es besteht aus einer in Jahrtausenden gewachsenen, geformten Landschaft, einem singulären Reichtum zivilisatorischer Strukturen und historischer Substanz.
Nach der Energiewende des Sommers 2011 geht es nicht länger bloß um „zukunftsweisende Bauästhetik“, also um Gewerbegebiete, Industriereviere, Siedlungswüsten und planierte Autobahnbrachen. Dort sind Windräder tatsächlich „städtebaulich gut integrierbar. „Doch davon reden wir hier leider nicht. Inzwischen nämlich geht es um die Kernregionen deutscher Geschichte und Kultur, um Landschaftsschutzgebiete, bislang sorgsam bewahrte Kulturräume und Ensembles, die man um unseres unstillbaren Energiehungers willen im Verein mit den unsagbaren Photovoltaik-Untaten auf den Dächern alter Ortsgefüge, in ihrer Identität, in ihrem Wert hinrichtet und vernichtet.
„Bayern, das erste Land mit rotierenden Gipfelkreuzen“
Was wir in Bayern angesichts der laufenden Planfeststellungsverfahren noch als Schreckensszenario diskutieren, ist anderswo längst desaströse Realität. In Niedersachsen zum Beispiel, das derzeit mit mehr als 5500 Anlagen den Rekord unter den deutschen Bundesländern hält. Ein Agenturbericht der regierungsnahen Berliner dapd vermeldet die Verwüstung so: „Beim Ausbau der Windenergie in Deutschland behält Niedersachsen die Spitzenposition inne. Im vergangenen Jahr wurden knapp ein Fünftel aller bundesweit neu installierten Windenergie-Anlageleistungen in Niedersachsen errichtet.“
Kann es das wirklich sein? Dieses Elendsbild eines besetzten, seiner selbst beraubten Landes nunmehr auch in Bayern – wenn auch unter umgekehrter Prämisse? Denn hier sind es nicht die Ebenen, welche die Planer reizen, sondern die Hügel, Berge, Gipfel, Höhenkämme. Der „Bayerische Windatlas“ des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie benennt ausdrücklich „die bewaldeten Anstiege zu den höher gelegenen Regionen Bayerns“, also konkret den Oberpfälzer Wald, die Rhön, die Fränkische Alb, das Fichtelgebirge, den Frankenwald, den Bayerischen Wald sowie das gesamte Alpenvorland einschließlich der Bayerischen Alpen.
Während man in Niedersachsen die Fläche und Weite einer Landschaft hemmungslos verspargelte, geht es in Bayern um die prägenden Sichtachsen, die großen Perspektiven unseres Landschaftsbildes. Die Kabarettistin Luise Kinseher fand dafür eine glänzend böse Formulierung: „Bayern, das erste Land mit rotierenden Gipfelkreuzen.“ Der Witz ist gut genug, um ihn für eine Minute ernst zu nehmen. Denn was sind Gipfelkreuze, wenn nicht Erinnerungszeichen, dass man dort, wo Ebenen und Täler unter einem liegen, wo der Ausblick grenzenlos und frei ist und darüber einzig noch der Himmel; dass man eben dort demütig werden sollte und, vielleicht, dem Herrgott danken für die Wunder, die wir Schöpfung nennen? Stattdessen nun also die Riesentotems eines Kults der unbegrenzten Energie, die Fetische des Wachstumsglaubens, die Verkünder einer Religion des merkantilen Hochmuts?
Ein erschütterndes Resultat
Windkraftanlagen sind nicht nur Geländefresser. Sie erfordern nicht nur die Erschließung, also die Entwaldung ganzer Höhenzüge. Sie sind zudem hocheffiziente Geräte zur Vernichtung von Vögeln und Fledermäusen. Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ der Bayerischen Staatsregierung vom 20. Dezember 2011 bnennen als besonders gefährdet unter anderen den Schwarzstorch, den Weißstorch, die Wiesen- und die Rohrweihe, den Schwarz- und den Rotmilan, den Baum- und den Wanderfalken, den Wespenbussard, den Uhu, den Graureiher – all dies ohnehin bedrohte Vogelarten, die vom Sog der Windräder eingezogen und buchstäblich zerhäckselt werden. Den Fledermäusen lässt bereits der Druckunterschied im Umkreis der Rotoren ihre Lungen platzen.
Dazu kommen Arten, welche die Nähe von Windkraftanlagen – vermutlich wegen der Geräuschemissionen und der Bewegung der Rotorblätter – panisch meiden. Die Autoren der bayerischen „Planungshinweise“ nennen diesen Artenverlust durch Abwanderung sehr treffend „Scheuchwirkung“. In ihrem 65-seitigen Text werden die Probleme und Gefahren der Windkraft ungleich sorgsamer diskutiert als in manch geifernder Polemik. Umso erschütternder erscheint das Resultat. Denn der entsprechende Passus in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit lautet: „Die für die Zulassung in der Praxis wichtige artenschutzrechtliche Prüfung wird auf den erforderlichen Umfang beschränkt. So reduziert sich der mögliche Prüfungsumfang von bisher 386 auf 26 Vogelarten und von bisher 24 auf 8 Fledermausarten.“
Mir stockte der Atem, als ich meine Befürchtungen dem Vorsitzenden des Bund Naturschutz in Bayern, Hubert Weiger, mitteilte und von ihm folgende Antwort erhielt: „Nach intensiver interner Diskussion im Bund Naturschutz und im Bundesverband BUND sind wir im Interessenskonflikt Energie – Wald – Artenschutz zu dem Schluss gekommen (. . .), dass es aktuell keine Daten gibt, die in Deutschland eine Gefährdung von Populationen von Tier- oder Pflanzenarten nahelegen oder belegen. Die Mortalitäten im Straßenverkehr sind um den Faktor 1000 bis 10.000 höher.“
Eine der wichtigsten Vogelrouten war höchst gefährdet
Woher dieser Enthusiasmus für die Windkraft, der den BUND in Baden-Württemberg sogar zu einem Internetauftritt mit dem Titel „Argumente für Windenergie“ veranlasste? Woher die Chuzpe, darin auch noch das folgende Unfassbare zu formulieren: „Landschaftsschutz kann dabei nur ein Unter-Argument in der Abwägung sein. Schon immer prägte der Mensch massiv seine Umwelt.“
Ich wollte, ich könnte derlei Stellungnahmen einem Anfall geistiger Verirrung zugutehalten. Aber wurde nicht ausgerechnet die „Naturstrom AG“ als erstes unabhängiges Ökostrom-Handelsunternehmen Deutschlands 1998 vom BUND mitgegründet? Wirbt nicht der BUND selbst für dieses Unternehmen mit dem Argument, „dass man sich als Naturstrom-Kunde ganz automatisch an der Förderung von Neuanlagen beteiligt“. Kurz – ich kann mich des fatalen Eindrucks nicht erwehren: Hier geht es gar nicht um Natur und ihren Schutz. Hier geht es möglicherweise schlicht um Geld.
Und es ging um Geld, als der BUND im Jahr 2003 vor Gericht zog, um gegen den geplanten Windpark in Nordergründe am Wattenmeer zu klagen. Eine der wichtigsten europäischen Vogelrouten war höchst gefährdet. Aber weil es eben um Geld ging, um sehr viel Geld, zog der BUND gegen eine Zahlung von 800.000 Euro des Betreibers seine Klage zurück. Das Geld floss bei Baubeginn an eine Stiftung, die von BUND-Mitgliedern verwaltet wird (wegen geradezu marginaler Beiträge treten heute Bundespräsidenten zurück). Das gleiche Muster, nur mit abenteuerlicheren Beträgen gegen die Emsvertiefung: Klageverzicht des BUND, gütliche Einigung mit dem Betreiber, 9 Millionen Euro an eine Stiftung. So einfach ist das.
Man hat sie schlicht gekauft
Dies jedoch, diesen Verdacht der Käuflichkeit, vermag ich nicht länger mitzutragen. Vor 37 Jahren hatte ich die Auszeichnung und Ehre, den BUND gemeinsam mit so großen Männern wie Bernhard Grzimek, Hubert Weinzierl und Herbert Gruhl zu gründen. Ich war in dieser Gründerzeit Vorstandsmitglied und Sprecher des wissenschaftlichen Beirats. Nun jedoch ging mir das Heimatgefühl in diesem meinem zweiten Vaterhaus verloren. Ich erkläre deshalb schweren Herzens und in großer Trauer hiermit meinen Austritt. Ich will nicht Teil sein und teilhaben an all dem, was nunmehr – und sei es in bester Absicht – an unkündbar scheinenden Prinzipien über Bord geworfen wurde. Ich kann und werde bei aller Sympathie für alternative Energien meine Hände nicht in eine, und sei es auch nur vage, Nähe zu jenem Geldfass recken, das die Grundbelange des Natur- und Denkmalschutzes, so wie wir sie damals dachten, korrumpiert.
Denn, um eine auf Windenergieanlagen spezialisierte Anwaltskanzlei in Dießen am Ammersee zu zitieren: „Es hat sich zwischenzeitlich eine Art ,Goldgräberstimmung’ im Investitionsbereich entwickelt.“ Wir reden leider längst nicht mehr von einer verantwortbaren Zukunft der Energiewirtschaft in Deutschland. Wir reden vom schnellen Reibach. Wir reden von bedrängten Politikern, denen nach der Energiewende die Windräder als weithin sichtbare Symbole des Wandels zupasskommen. Wir reden von Bürgermeistern, die eine sprudelnde Geldquelle für ihre notorisch klammen Gemeindesäckel wittern. Wir reden von Anlegern, denen Betreiberfirmen acht Prozent Rendite für ihre Aktien garantieren. Und wir reden von den Betreibern selbst, denen sich innerhalb eines Jahres märchenhafte Perspektiven öffneten. Erinnern Sie sich noch, wie nach dem Debakel „Stuttgart 21“ von allen Seiten gefordert wurde, man müsse bei solchen Projekten den Bürger künftig weit früher und intensiver „mitnehmen“. Nun, bei der Windkraft wurden Bürger und Kommunen fraglos „mitgenommen“. Doch ich werde das Gefühl nicht los: Man hat sie schlicht gekauft.
Das ökologischer Umtriebe gewiss unverdächtige „Handelsblatt“ lieferte dazu am Beispiel der Betreiberfirma Prokon aufschlussreiche Zahlen: „Knapp sechs Prozent Eigenkapitalrendite erwirtschaftete Prokon aus seinen Stromeinnahmen im ersten Quartal, ausgeschüttet wurden aber acht Prozent. Wo kommen die fehlenden Prozente her? Es gibt bei den Windparks noch eine zweite, lukrativere Einnahmequelle, die genug abwirft, um Anleger zu bedienen – die Projektentwicklung. Die Entwicklung neuer Windparks hat mit zehn Millionen Euro im ersten Quartal mehr Umsatz gebracht als der ganze Verkauf von Strom, der vierzehn Millionen Euro einspielte. Der Gewinn nach Abschreibungen, Steuern und Zinsen war dort sogar rund doppelt so hoch.“
Diese Hoffnung gebe ich nicht auf
Wir werden gegen Wände reden, wenn wir immer neu belegen, dass es durchaus Alternativen zu dem Irrsinn des Rotoren-Hochwalds gäbe. Dass sich das Problem vermutlich gar nicht stellte, wenn man die Alternative einer Halbierung des gegenwärtigen Energieverbrauchs nur beherzt angegangen wäre, statt sie, wie die Regierung Merkel (in ihrer Bekanntmachung vom 21. April 2011), auf das Jahr 2050 zu verschieben. Allein durch ein Verbot des Stand-by-Modus an elektrischen Geräten ließen sich pro Jahr 20,5 Milliarden Kilowattstunden einsparen. Der konsequente Ersatz handelsüblicher Haushaltsgeräte vom Kühlschrank bis zur Waschmaschine durch energieeffiziente Varianten erbrächte laut Statistik des Deutschen Bundestages eine Ersparnis von 55,7 Prozent. Bei Industriemaschinen wären immerhin noch 15,7 Prozent herauszuholen.
Erinnern Sie sich noch, woran bei H. G. Wells die Invasion der Marsbewohner scheiterte? Sie scheiterte am Allerkleinsten dieser Welt. Sie scheiterte an den Mikroben, den Bakterien und Viren unserer Atemluft – ein bestrickend moderner Gedanke. Mir jedoch bleibt hier nur eine vage Hoffnung: dass die Invasion der Riesen vom Berge doch noch am verschwindend Kleinsten dieser Welt, nämlich an der Mikrobe menschlicher Vernunft, verenden könnte. Diese Hoffnung aber gebe ich – wider besseres Wissen – nicht auf.
Enoch zu Guttenberg, Jahrgang 1946, ist ein deutscher Dirigent.
Weiter Informationen können unter dem Punkt Kritik in Wikipedia nachgelesen werden.
[1]Quelle: FAZ – https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/enoch-zu-guttenberg-ich-trete-aus-dem-bund-aus-11748130.html
Hypokrit des BUND e.V.
Oft sagt der BUND e.V. das Eine und tut aber genau das Gegenteil. Da wir dem BUND e.V. weden Unwissenheit noch Naivität unterstellen, stellt sich natürlich die Frage nach der dahinterliegenden Strategie der Umweltzerstörung.
Nachfolgend eines der vielen Beispiele:
In Politik und Verwaltungen gibt es seit einigen Jahren gute konzeptionelle Ansätze, die aber gegen Widerstände durchgesetzt und unter Einbeziehung des Naturschutzes umgesetzt werden müssen. So empfiehlt das Umweltbundesamt bereits seit 1998, Überschwemmungsflächen zu sichern und den Ausbau von Flüssen zu vermeiden: »Hochwasser lassen sich nicht verhindern, doch ihre ökologischen und wirtschaftlichen Schäden lassen sich durch konsequente Vorsorge verringern. So sollte der Ausbau von Gewässern möglichst vermieden sowie natürliche Überschwemmungsräume gesichert und wiedergewonnen werden.«
„Der BUND fordert: Zukunftsfähige Konzepte zur Renaturierung der Auen, die auch den Anforderungen des Arten und Biotopschutzes Rechnung tragen. Den Flüssen muss ihre eigene Dynamik zugestanden werden. Die Auen sollten ihnen als ihre natürlichen Überflutungsflächen so weit wie möglich zurückgegeben werden.„[1]
Mit dem Schleifen oder Rückbau der Querbauwerke (Wehre) wird die Schaffung von Retentionsgebieten und die Renaturisierung der Auen massiv erschwert und langfristig unmöglich gemacht. Wie im Kapitel 5.12 Hydromorphologie der Sieg ausführlich beschrieben, gräbt sich das Flussbett der Sieg aufgrund der höheren Fließgeschwindigkeit und der extrem hohen kinetischen Energie bei Hochwasser tiefer in Ihr Bett ein. Die Folge ist, dass noch vorhandene Auen auf einem so hohen geologischen Nivieau liegen, das sie austrocknen. Retentionsgebiete liegen ebenfalls, bereits heute, wie der kundige Beobachter leicht feststellen kann, auf einem zu hohen geologischen Niveau um als wirksamer Hochwasserschutz dienen zu können.
Durch den vom BUND e.V. geforderten Umbau (Abriss bzw. Schleifen) wird die Situation noch verschärft, sodass es bei künftigen Hochwassern immer gefährlicher für die Flussanrainer wird. Ein typisches Hypokrit des BUND e.V..
[1]Quelle: Sebastian Schönauer, Sprecher Arbeitskreis Wasser des BUND e.V.
7. Fazit
Wie ausführlich dargestellt macht es in vielerlei Hinsicht keinen Sinn das Dattenfelder Wehr zu schleifen oder vollständig abzureißen. Flüsse sind komplexe Gebilde die seit Millionen von Jahren unser Landschaft prägen. Seit Urzeiten haben sich die Menschen an deren Ufern angesiedelt und im Einklang mit der Natur gelebt. Auch die Menschen sind Bestandteil des Ökosystems, was leider allzu oft, von den Umweltverbänden vergessen wird. Eingriffe jedweder Art in dieses Ökosystem müssen wohlüberlegt sein. Veränderungen sind umfassend zu untersuchen und deren Folgen auf lange Sicht unter Einbeziehungen der klimatischen Veränderungen zu bewerten.
Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bescheinigt gilt das Dattenfelder Wehr hinsichtlich seine Durchgängigkeit für Fische und andere Kleinlebewesen, mit seiner rauen Rampe (Fischaufstiegstreppe) als eines, der besten Wehre in ganz NRW. Das LANUV spricht an dieser Stelle von einer Fischdurchlässigkeit von 100 %.
Das Dattenfelder Wehr erfüllt alle Anforderungen der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie sowie sämtlichen wasserrechtlichen Anforderungen.
Baumaßnahmen am Dattenfelder Wehr würden mit Sicherheit zu keiner prägnanten Verbesserung führen, das Gegenteil wäre der Fall ein über Jahrhunderte gewachsens einmaliges Biotop würde zertstört werden.
Die Heimat der Anrainer würde zerstört werden und zahlreiche unter Naturschutz stehende Arten (Eisvögel, Ringelnattern, Schwalben, Fischreiher, Komorane, etc.) würden für immer aus Dattenfeld vertrieben.